
Dokumente ohne Wertpapiercharakter. Der Besitz des Dokumentes alleine genügt/berechtigt nicht zum Bezug der darin genannten Ware/Leistung (z.B. Seefrachtbrief, Luftfrachtbrief, Spediteur-Übernahmebescheinigung u.ä.).
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
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